In den letzten Jahren hat das Interesse an nachhaltiger Energienutzung und energetischer Sanierung von Immobilien deutlich zugenommen. Dies spiegelt sich auch in den aktuellen Entwicklungen der Gesetzgebung und der Fördermöglichkeiten wider.
Wir geben Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand der Energiethemen und die neuen Regelungen und Förderungen.
Mit der neuen Regierung sind auch Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) verbunden. Die Koalition hat sich ehrgeizige Ziele gesetzt, um den klimafreundlichen Umbau des Gebäudesektors voranzutreiben. Die geplanten neuen Regelungen zielen darauf ab, einen hohen energetischen Standard bei Neubauten sicherzustellen und die Sanierung des Gebäudebestands zu forcieren. Besonders relevant sind die erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz von Neubauten, die in den kommenden Jahren weiter verschärft werden sollen. Käufer und Verkäufer von Immobilien sollten sich daher frühzeitig über die geltenden verbindlichen Anforderungen informieren, um rechtliche Schwierigkeiten und mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Um den Wohnungsbau zu beschleunigen und effizienter zu gestalten, setzt die neue Regierung auf die Einführung eines "Bauturbos". Dabei geht es um die schnellere Ausweisung von neuem Bauland und die Stärkung des Gebäudetyps E, der mit weniger technischen Vorgaben auskommt und damit flexible Bauweisen ermöglicht. Ein weiterer zentraler Aspekt ist die Digitalisierung von Prozessen: Bauanträge sollen verstärkt digital bearbeitet werden, was die Abläufe in den Behörden beschleunigt und vereinfacht. Gleichzeitig fördert die Regierung serielle und modulare Bauweisen, die nicht nur die Baukosten senken, sondern auch die Bauzeiten deutlich verkürzen können. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, den dringend benötigten Ausbau des Wohnungsangebots zeitnah und kostengünstig zu realisieren.
Die Förderlandschaft für energetische Vorhaben wird durch eine strategische Reduzierung der KfW-Programme auf zwei Hauptbereiche – Neubau und Modernisierung – bereinigt. Dabei bleibt der Heizungstausch grundsätzlich förderfähig und EH55-Neubauten werden befristet wieder in die Förderpalette aufgenommen. Für Eigentümer von geerbten Immobilien sind die Sanierungskosten steuerlich absetzbar, was einen finanziellen Anreiz zur Modernisierung darstellt. Trotz der Änderungen bleibt es bei der bisherigen Grunderwerbsteuer und den Freibeträgen bei der Erbschaftsteuer, ohne dass eine Vermögensteuer eingeführt oder die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen verschärft wird. Darüber hinaus fördert ein Wohnungsbaufonds private Investitionen in den Wohnungsbau, während Investitionszuschüsse im Rahmen der Wohnungsgemeinnützigkeit weitere Anreize für genossenschaftliches Wohnen schaffen. Ziel dieser Förderung ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu erhöhen und gleichzeitig Investitionen in bezahlbare und nachhaltige Wohnkonzepte zu unterstützen.
Die Anstrengungen, die Energiewende voranzutreiben, haben mit der neuen Regierung deutlich zugenommen. Die gesetzlichen Änderungen und die Anpassung der Förderlandschaft bieten sowohl Herausforderungen als auch große Chancen. Wenn Sie vorhaben, Ihr Gebäude energetisch zu sanieren oder ein ökologisch nachhaltiges Neubauprojekt planen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt.
Wenn Sie Fragen zu den neuen Regelungen oder Fördermöglichkeiten haben oder Ihre nächsten Schritte planen möchten, stehen wir Ihnen gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre energetische Zukunft gestalten! SCHECK IMMOBILIEN ist Ihr vertrauensvoller Partner für alle Immobilienanliegen: Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.
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